Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand: 7. Oktober 2026
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Website seonautik.de und die darüber angebotenen Dienstleistungen (automatisierte Website-Reports, Monitoring, Report-Besprechung) der That Works Media UG (haftungsbeschränkt), Danckelmannstraße 40, 14059 Berlin.
Rechtlicher Rahmen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet seit dem 28. Juni 2025 Anbieter von Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern zur Barrierefreiheit. Nach § 3 Abs. 3 BFSG sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten (weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme), von dieser Pflicht ausgenommen. Die That Works Media UG (haftungsbeschränkt) ist ein solches Kleinstunternehmen.
Wir bemühen uns dennoch, diese Website im Einklang mit den Anforderungen des BFSG und der europäischen Norm EN 301 549 (Konformitätsstufe AA der WCAG 2.1) barrierefrei zu gestalten, und geben diese Erklärung freiwillig ab.
Stand der Vereinbarkeit
Die Website ist nach unserer Einschätzung weitgehend mit den genannten Anforderungen vereinbar. Konkret:
- Alle Funktionen (Check starten, E-Mail eingeben, bestellen, Widerruf und Kündigung erklären) sind mit der Tastatur bedienbar; der Fokus ist sichtbar.
- Formularfelder haben Beschriftungen für Screenreader, Fehlermeldungen werden als Text ausgegeben.
- Texte sind skalierbar, Farben haben ausreichende Kontraste, Informationen werden nicht allein durch Farbe vermittelt (Status wird zusätzlich als Text genannt).
- Die Seiten verwenden eine klare Überschriftenstruktur und sind in einfacher Sprache gehalten.
- Die Website setzt keine Zeitlimits, keine automatisch abspielenden Medien und keine Bewegungseffekte ein, die nicht abgeschaltet werden können.
Nicht barrierefreie Inhalte
- PDF-Reports: Die als PDF gelieferten Reports sind nicht als vollständig barrierefreie PDFs (PDF/UA) getaggt. Jeder Report ist jedoch zusätzlich als HTML-Seite abrufbar, die mit Screenreadern lesbar ist. Wir arbeiten an getaggten PDFs.
- Zahlungsseite: Der Bezahlvorgang findet auf den Seiten unseres Zahlungsdienstleisters Stripe statt. Für deren Barrierefreiheit ist Stripe verantwortlich; nach unserem Kenntnisstand sind sie barrierefrei bedienbar.
- Grafiken in Reports: Score-Anzeigen sind als SVG mit Textalternative umgesetzt; die Heatmap der KI-Sichtbarkeit ist eine Tabelle und damit lesbar.
Feedback und Kontakt
Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Inhalte in einer zugänglichen Form benötigen, schreiben Sie uns an hallo@seonautik.de. Wir antworten in der Regel innerhalb eines Werktags und stellen Ihnen die Inhalte in einer für Sie nutzbaren Form zur Verfügung.
Durchsetzungs- und Marktüberwachungsverfahren
Zuständig für die Marktüberwachung nach dem BFSG ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF), Turmschanzenstraße 25, 39114 Magdeburg, www.mlbf.de. Verbraucher können sich dort mit Beschwerden an die Behörde wenden, wenn sie der Auffassung sind, dass eine Dienstleistung nicht den Anforderungen des BFSG entspricht.