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Recht

Google Fonts lokal einbinden: So vermeiden Sie das DSGVO-Risiko

Stand 7. Oktober 2026 · 8 Min. Lesezeit · That Works Media UG (haftungsbeschränkt)

Laden Sie Google Fonts von den Servern von Google, bekommt Google bei jedem Seitenaufruf die IP-Adresse Ihrer Besucher. Das Landgericht München I hat darin 2022 einen Datenschutzverstoß gesehen und Schadensersatz zugesprochen. Der einfachste Weg, dieses Risiko zu vermeiden, ist das lokale Hosting: Sie laden die Schriftdateien herunter, legen sie auf Ihren eigenen Server und entfernen die Verweise auf Google. Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Maßgeblich ist das Urteil des LG München I vom 20. Januar 2022 (Az. 3 O 17493/20): Es betraf die dynamische Einbindung von Google Fonts, bei der die IP-Adresse an Google übermittelt wurde.
  • Das Gericht sprach 100 Euro Schadensersatz zu und verurteilte zur Unterlassung. Es ist die Entscheidung eines einzelnen Landgerichts im ersten Rechtszug.
  • Lokal gehostete Schriften übertragen keine Besucherdaten an Google, weil der Browser die Dateien von Ihrer eigenen Domain lädt.
  • Prüfen Sie nach der Umstellung Quelltext und Netzwerkansicht, leeren Sie Caches und passen Sie die Datenschutzerklärung an.

Was hat das Landgericht München I 2022 entschieden?

Das Landgericht München I hat am 20. Januar 2022 unter dem Aktenzeichen 3 O 17493/20 über die Klage eines Website-Besuchers entschieden. Der Betreiber hatte Google Fonts so eingebunden, dass beim Aufruf der Seite die IP-Adresse des Besuchers an Google ging. Nach der Entscheidung ist eine dynamische IP-Adresse ein personenbezogenes Datum. Die Weitergabe ohne Einwilligung des Besuchers und ohne berechtigtes Interesse verletze das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Ein berechtigtes Interesse sah das Gericht nicht, weil Google Fonts auch genutzt werden können, ohne dass beim Seitenaufruf eine Verbindung zu Google-Servern entsteht.

Der Tenor umfasste drei Punkte:

  1. Unterlassung: Der Betreiber darf die IP-Adresse des Klägers beim Aufruf seiner Seite nicht über die Einbindung von Google Fonts an Google weitergeben. Für den Fall der Zuwiderhandlung drohte das Gericht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro an.
  2. Auskunft: Der Beklagte muss Auskunft erteilen, ob und welche personenbezogenen Daten des Klägers gespeichert sind.
  3. Schadensersatz: 100 Euro zuzüglich Zinsen.

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.

Wo liegen die Grenzen des Urteils?

  • Es ist eine Entscheidung eines Landgerichts im ersten Rechtszug. Andere Gerichte sind daran nicht gebunden.
  • Es betraf einen konkreten Fall mit wiederholten Aufrufen und deutscher Rechtslage. In Österreich und der Schweiz gelten eigene Rechtsordnungen und Gerichte.
  • Auf das Urteil folgten Abmahnungen in großer Zahl. Die Bergische IHK berichtet von nahezu gleichlautenden Schreiben derselben Kanzleien und verweist auf den Verdacht des Rechtsmissbrauchs.
  • Das Landgericht München I selbst hat in einem späteren Verfahren (Urteil vom 30. März 2023, Az. 4 O 13063/22) Unterlassung und Schadensersatz abgelehnt, weil der Kläger die Besuche nach den Feststellungen des Gerichts durch automatisierte Abrufe selbst provoziert hatte; es sah darin Rechtsmissbrauch.

Daraus folgt keine Entwarnung für jede Konstellation. Es zeigt nur, dass die Rechtslage nicht auf dieses eine Urteil reduziert werden kann. Wenn Sie ein Abmahnschreiben erhalten, lassen Sie es von einer Fachperson prüfen.

Wie erkennen Sie, ob Ihre Website Google Fonts von Google lädt?

  1. Quelltext durchsuchen: Öffnen Sie Ihre Seite im Browser, rufen Sie mit Strg + U den Quelltext auf und suchen Sie mit Strg + F nach fonts.googleapis.com und fonts.gstatic.com.
  2. Netzwerkansicht nutzen: Öffnen Sie mit F12 die Entwicklerwerkzeuge, wechseln Sie zum Reiter „Netzwerk“ und laden Sie die Seite mit Strg + Shift + R neu. Filtern Sie nach „Font“ und achten Sie auf die Spalte „Domain“. Erscheint dort eine Google-Domain, laden Sie Schriften von Google.
  3. Stylesheets prüfen: Auch in CSS-Dateien kann ein @import url(https://fonts.googleapis.com/...) stehen, das im Seitenquelltext nicht sichtbar ist.
  4. Verursacher suchen: Themes, Page-Builder und Plugins können Google Fonts selbst einbinden. Achten Sie auf Einstellungen wie „Google Fonts laden“ in den Theme-Optionen und prüfen Sie jede Unterseite, nicht nur die Startseite.

Der kostenlose Google-Fonts-Check liest den Quelltext der Startseite und sucht nach beiden Domains.

Wie hosten Sie Google Fonts lokal?

Schriftdateien beschaffen

Der Dienst google-webfonts-helper bietet laut seiner Beschreibung eine Möglichkeit, Google Fonts selbst zu hosten: Sie wählen Schrift, Schnitte und Zeichensatz und erhalten die Schriftdateien samt passendem CSS. Alternativ laden Sie die Schriften aus dem offiziellen Repository github.com/google/fonts herunter. Dort steht, dass die meisten Schriften unter der SIL Open Font License 1.1 stehen, einige unter Apache 2 oder der Ubuntu Font License. Lesen Sie die Lizenz jeder Schrift, die Sie einsetzen.

Laden Sie nur die Schnitte, die Sie tatsächlich verwenden, zum Beispiel Regular und Bold, und das Format WOFF2. Für deutsche Texte reicht in der Regel der Zeichensatz „latin“; er enthält Umlaute und ß.

@font-face in Ihr CSS einbauen

Legen Sie die Dateien in einen Ordner wie /fonts/ und binden Sie sie so ein. Dateinamen und Schriftname sind Beispiele:

@font-face {
  font-family: 'Beispielschrift';
  font-style: normal;
  font-weight: 400;
  font-display: swap;
  src: url('/fonts/beispielschrift-regular.woff2') format('woff2');
}

@font-face {
  font-family: 'Beispielschrift';
  font-style: normal;
  font-weight: 700;
  font-display: swap;
  src: url('/fonts/beispielschrift-bold.woff2') format('woff2');
}

body {
  font-family: 'Beispielschrift', Arial, sans-serif;
}

font-display: swap sorgt dafür, dass Text sofort in einer Ersatzschrift erscheint und die eigene Schrift nachgeladen wird, sobald sie bereitsteht.

Alte Verweise entfernen

Der wichtigste Schritt wird oft vergessen: Solange die Google-Verweise im Code stehen, lädt der Browser die Schriften weiter von Google. Entfernen Sie alle drei typischen Varianten:

<link rel="preconnect" href="https://fonts.googleapis.com">
<link rel="preconnect" href="https://fonts.gstatic.com" crossorigin>
<link href="https://fonts.googleapis.com/css2?family=..." rel="stylesheet">

und im CSS jede Zeile mit @import url('https://fonts.googleapis.com/...').

Besonderheiten bei WordPress

Bei WordPress laden häufig Theme oder Page-Builder die Schriften. Prüfen Sie zuerst die Theme-Optionen, viele Themes bieten einen Schalter für lokales Hosting. Alternativ gibt es Plugins, die Google Fonts herunterladen und lokal ausliefern, etwa OMGF („Optimize My Google Fonts“) im Plugin-Verzeichnis von WordPress.org. Achten Sie bei Plugins auf Aktualität und Bewertungen. Leeren Sie anschließend alle Caches, auch den eines Cache-Plugins und eines CDN, sonst wird noch die alte Version ausgeliefert.

Wie prüfen Sie das Ergebnis und was gehört in die Datenschutzerklärung?

Wiederholen Sie die Prüfung aus dem Abschnitt zur Erkennung: Suchen Sie im Quelltext nach den Google-Domains, laden Sie die Seite bei geöffneter Netzwerkansicht mit leerem Cache neu und kontrollieren Sie mehrere Seitentypen, etwa Startseite, Blogartikel, Kontaktseite und Shop. Beachten Sie, dass auch andere Drittanbieter-Ressourcen, etwa Karten, Videos oder Icon-Bibliotheken von fremden Servern, die IP-Adresse übertragen. Prüfen Sie diese getrennt.

Passen Sie danach Ihre Datenschutzerklärung an. Ein Abschnitt, der behauptet, Schriften würden von Google geladen und die IP-Adresse an Google übermittelt, stimmt nach der Umstellung nicht mehr und sollte entfallen oder korrekt formuliert werden. Die Datenschutzerklärung muss laut Art. 12 und 13 DSGVO verständlich sein und die tatsächliche Verarbeitung beschreiben. Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung; lassen Sie Ihre Datenschutzerklärung im Zweifel fachlich prüfen.

Wer die Schriften weiter von Google laden will, bräuchte nach der Argumentation des Münchner Gerichts eine tragfähige Rechtsgrundlage, etwa eine Einwilligung vor dem ersten Laden. Das ist in der Praxis aufwendiger als lokales Hosting.

Häufige Fragen

Ist die Einbindung von Google Fonts über Google-Server verboten?

Das lässt sich nicht pauschal sagen. Das LG München I hat 2022 in einem konkreten Fall die Weitergabe der IP-Adresse ohne Einwilligung als Rechtsverletzung gewertet. Andere Gerichte sind daran nicht gebunden, und das Gericht lehnte 2023 in einem anderen Fall Ansprüche wegen Rechtsmissbrauchs ab.

Reicht lokales Hosting, um das Risiko zu vermeiden?

Es beseitigt den Anlass der Entscheidung, nämlich die Übertragung der IP-Adresse an Google beim Laden der Schriften. Voraussetzung ist, dass wirklich keine Google-Verweise mehr im Code stehen. Andere Datenschutzthemen Ihrer Website sind damit nicht erledigt.

Darf ich Google Fonts auf meinem eigenen Server ausliefern?

Die Schriften im Repository von Google stehen überwiegend unter der SIL Open Font License 1.1, einzelne unter anderen Lizenzen. Lesen Sie die Lizenz der jeweiligen Schrift, bevor Sie sie einsetzen.

Was tue ich, wenn ich eine Abmahnung wegen Google Fonts bekommen habe?

Zahlen Sie nicht vorschnell und lassen Sie das Schreiben rechtlich prüfen. Die Bergische IHK weist auf Massenabmahnungen mit verdächtig ähnlichem Wortlaut hin und rät, Behauptungen und Vollmachten zu hinterfragen. Stellen Sie parallel die Einbindung auf lokales Hosting um.

Gilt das auch in Österreich und der Schweiz?

Die Entscheidung stammt von einem deutschen Landgericht und ist dort nicht bindend. Die DSGVO gilt in Österreich ebenfalls, in der Schweiz gilt eigenes Datenschutzrecht. Lokales Hosting bleibt in allen drei Ländern der einfachste Weg, die Übertragung zu vermeiden.

Quellen