Mandanten kommen mit einem Problem, nicht mit einem Rechtsgebiet. „Mein Arbeitgeber hat mir gekündigt, was jetzt?“ oder „Mein Vermieter verlangt eine Nachzahlung, muss ich zahlen?“ sind typische Fragen an einen KI-Assistenten, und oft folgt „und welchen Anwalt kann ich dafür nehmen?“. Ob Ihre Kanzlei dann genannt wird, hängt davon ab, ob Ihre Website Antworten auf diese Probleme enthält und erkennen lässt, auf welches Rechtsgebiet Sie spezialisiert sind.
Wie Mandanten fragen
Mit Ihrem Rechtsgebiet und Ihrem Ort:
- Fachanwalt für Arbeitsrecht in [Stadt] bei Kündigung
- Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt und was übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
- Anwalt für Mietrecht in [Stadt], der auch Nebenkostenabrechnungen prüft
- Welcher Anwalt hilft bei einem Erbstreit in [Region]?
- Anwalt für Verkehrsrecht nach einem Unfall in [Stadt]
- Wie lange habe ich Zeit, gegen eine Kündigung vorzugehen und wer berät mich?
- Anwalt für Familienrecht mit Online-Erstberatung
- Wie erkenne ich einen guten Anwalt für mein Problem?
Es gibt zwei Arten von Fragen. Die einen fragen nach einem Anwalt (1, 3, 5, 7, 8), die anderen stellen ein Rechtsproblem und fragen erst danach nach Hilfe (2, 4, 6). Auf die zweite Art antwortet die KI selbst und nennt Anwälte nur nebenbei. Wer solche Sachinformation bietet, hat die Chance, als Quelle genannt zu werden.
Was Ihre Kanzlei-Website enthalten sollte
Eine Seite je Rechtsgebiet und Anlass. „Kündigung erhalten: Was Arbeitnehmer jetzt tun sollten“, „Nebenkostenabrechnung prüfen lassen“, „Erbstreit unter Geschwistern“. Jede Seite erklärt allgemein, was zu beachten ist, nennt Fristen mit Stand-Datum und sagt klar, wann eine individuelle Beratung nötig ist. Das ist keine Rechtsberatung im Einzelfall, sondern Information.
Fachanwaltstitel und Schwerpunkte ausdrücklich nennen. Wer den Titel Fachanwalt für ein Rechtsgebiet führt, nennt ihn mit dem Rechtsgebiet. Schwerpunkte, die kein Titel sind, werden als solche bezeichnet, nicht als Qualifikation.
Kosten erklären. Fragen zu Erstberatung, Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung und Vergütung sind die häufigsten. Beschreiben Sie, wie Ihre Vergütung grundsätzlich aufgebaut ist und was Mandanten vorab erfahren. Das nimmt die Scheu vor dem ersten Kontakt.
Eindeutige Identität. Name, Kanzleiadresse, Telefon, Anwalt-Namen mit Berufsbezeichnung: überall gleich geschrieben, auf der Website, im Google-Unternehmensprofil und in Verzeichnissen.
Ein vollständiges Impressum. Für reglementierte Berufe verlangt § 5 Abs. 1 Nr. 5 DDG die zuständige Kammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung mit dem Staat der Verleihung und die berufsrechtlichen Regelungen mit dem Hinweis, wo man sie findet.
Werberegeln und Verantwortung
Rechtsanwälte dürfen werben, aber nur, soweit die Werbung über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet (§ 43b BRAO). Die Berufsordnung (BORA, § 6 in der Fassung ab 1. Dezember 2025) verbietet sachwidrige, unlautere und irreführende Werbung. Sie verlangt eine ausdrückliche Einwilligung, wenn die Werbung auf Mandate oder Mandanten Bezug nimmt, und sie verbietet, dass Dritte für den Anwalt in einer Weise werben, die ihm selbst verboten wäre. Das betrifft Fallbeispiele, Referenzen und Mandantenstimmen ebenso wie Texte, die eine Agentur oder ein Portal für Sie schreibt. Die Vorschriften wurden zuletzt überarbeitet; prüfen Sie den aktuellen Wortlaut. Bezeichnungen für Teilbereiche Ihrer Tätigkeit sind nur zulässig, wenn Sie entsprechende Kenntnisse nachweisen können, und dürfen nicht mit Fachanwaltsbezeichnungen verwechselt werden können (§ 7 BORA). Superlative wie „der beste“ und Erfolgsquoten sollten Sie nur nach einer Prüfung verwenden. Inhalte mit Rechtsinformationen müssen stimmen und mit Stand-Datum versehen sein, denn veraltete Rechtsauskünfte schaden Mandanten und Ihnen.
Typische Lücken bei Kanzlei-Websites
- Die Startseite listet zwanzig Rechtsgebiete auf, aber keines wird erklärt.
- Es gibt keine Seiten mit Information für Betroffene, nur Kontaktdaten.
- Fachanwaltstitel stehen im Briefkopf, nicht auf der Seite.
- Der Kanzleiname ist auf der Website, im Impressum und in Verzeichnissen unterschiedlich geschrieben.
- Texte sind ohne Datum, Fristen und Gesetzesstände werden nicht aktualisiert.
Selbsttest in 30 Minuten
- Wählen Sie vier Fragen der ersten Art und zwei der zweiten.
- Stellen Sie sie in ChatGPT, Perplexity, Gemini und Claude, mit Websuche.
- Notieren Sie, ob Ihre Kanzlei genannt wird, welche Kanzleien, Portale oder Ratgeber stattdessen vorkommen und welche Quellen die Antwort stützen.
- Wiederholen Sie den Test an zwei weiteren Tagen.
Der KI-Sichtbarkeits-Check stellt 8 bis 10 solcher Fragen automatisch an vier KI-Systeme und zeigt, wer genannt wird.
Häufige Fragen
Darf ich als Anwalt Rechtsinformationen veröffentlichen?
Ja, sachliche Information gehört zur Außendarstellung vieler Kanzleien. Achten Sie auf Richtigkeit, Aktualität und die Berufsregeln. Individuelle Rechtsberatung gehört nicht auf eine öffentliche Seite.
Soll ich Preise nennen?
Eine Beschreibung, wie sich die Vergütung zusammensetzt, hilft Mandanten. Beträge sollten Sie nur nennen, wenn sie zum Vergütungsrecht passen: Die gesetzlichen Gebühren des RVG dürfen grundsätzlich nicht unterschritten werden, und Erfolgshonorare sind nur in den vom RVG vorgesehenen Fällen zulässig (§ 49b BRAO). Lassen Sie Preisangaben, auch zur Erstberatung, vorab prüfen.
Helfen Anwaltsportale?
Sie tauchen häufig als Quelle auf. Prüfen Sie im Selbsttest, welche Portale in den Antworten genannt werden, und halten Sie Ihre Einträge dort vollständig und aktuell. Eine eigene Seite ersetzen sie nicht.
Wie schnell wirken Änderungen?
Das lässt sich nicht verlässlich sagen, es sind meist Tage bis Wochen. Wiederholen Sie den Test nach einigen Wochen.
Quellen
Rechtsangaben auf dieser Seite, abgerufen am 9. Oktober 2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
- § 43b BRAO: Werbung und § 49b BRAO: Vergütung.
- § 6 BORA: Werbung und § 7 BORA: Benennung von Teilbereichen (Fundstelle: dejure.org, Fassung ab 1. Dezember 2025).
- § 5 DDG: Allgemeine Informationspflichten: Angaben zu Aufsichtsbehörde, Kammer und Berufsbezeichnung im Impressum.